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Die Suche nach dem richtigen Grundstück

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Die Suche nach dem richtigen Grundstück

Ein wesentlicher Bestandteil eines Neubauvorhabens ist natürlich das Baugrundstück.

Neben Kaufpreis und Lage gibt es einige weitere wesentliche Punkte, die bei der Suche zu beachten sind.

Der einfachste Weg ein Baugrundstück zu finden, ist sicherlich über eine Gemeinde oder eine Stadt. Bei neu ausgewiesenen Baugebieten besteht bei Kommunen meist die Möglichkeit sich auf eine Liste für Grundstücksinteressierte eintragen zu lassen. Je nach dem wie groß die Nachfrage ist, gibt es dann Los- oder sonstige Auswahlverfahren oder im besten Fall, kann man das gewünschte Grundstück direkt kaufen.

Kauft man ein Grundstück in einem Neubaugebiet, ist die Erschließung der Grundstücke meistens vorhanden und die Anschlüsse für Wasser, Strom, Abwasser etc. liegen direkt an der Grundstücksgrenze an.

In den meisten Ballungsgebieten ist allerdings die Nachfrage auf einige wenige Grundstücke sehr hoch und dementsprechend sinken die Chancen ein Grundstück zu erwerben.

Da wir von NRW nach Sachsen ziehen, kennen wir beide Extreme. In Herdecke und den angrenzenden Städten ist die Aussicht ein Baugrundstück zu erwerben äußerst gering. Hinzu kommt, dass die Preise pro qm hoch sind, die Grundstücke eher klein und die Baugebiete dicht an dicht geplant sind.

In Sachsen hat sich der Grundstücks- und Immobilienmarkt in den letzten Jahren auch gewandelt. Preise sind gestiegen, die Nachfrage hat sich erhöht, die Angebote sind weniger geworden. Neubaugebiete findet man kaum noch. Dennoch sind die Baugrundstücke größer, die Preise im Verhältnis zu NRW immer noch sehr günstig und die Chancen ein Grundstück zu finden auch um einiges höher.

Unsere Grundstückssuche begann erst einmal über die einschlägigen Internetportale. Anschließend haben wir uns bei verschiedenen Gemeinden nach Baugebieten oder Grundstücken erkundigt. Und nicht zuletzt haben wir auch private Kontakte genutzt, um ein entsprechendes Grundstück zu finden.

Ausschlaggebend waren für uns die folgenden Punkt:

  • Lage und Anbindung an Schulen und Arbeit
  • Angrenzende Bebauung und größere Straßen (Lärm)
  • Grundstücksgröße und Ausrichtung
  • Kaufpreis

Für uns ist es letzten Endes ein Grundstück geworden, welches wir von einer Privatperson gekauft haben.

Hier ist aber im Gegenteil zu einem Grundstück in einem Neubaugebiet einiges mehr zu beachten. Vor dem Grundstückskauf sollte unbedingt die Erschließung geklärte sein. Damit ist nicht nur die verkehrliche Erschließung über eine Straße gemeint, die auch vorhanden sein muss. Daneben sind insbesondere die Erschließung mit Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und ggf. Gas zu prüfen. Hierzu kann man bei den jeweiligen Versorgern eine Bestandsauskunft oder Leitungsauskunft beantragen. Auf den entsprechenden Plänen sieht man wo die Anschlüsse liegen. Hier empfiehlt es sich auch noch einmal Rücksprache mit den entsprechenden Versorgern zu halten. Entscheidet man sich für eine Baulücke zwischen einer bestehenden Bebauung ist davon auszugehen, dass alle Anschlüsse vorhanden sind. Eine konkrete Nachfrage ist aber dringend zu empfehlen, insbesondere in ländlichen Regionen. Dadurch, dass die Anschlüsse oft nicht direkt an der Grundstücksgrenze anliegen, entstehen hier eventuell Mehrkosten, die in der Kostenaufstellung zu berücksichtigen sind. Darauf werden wir später gesondert noch einmal eingehen. Das Grundstück ist in dem Fall nicht „erschließungsbeitragsfrei“. Dies bedeutet, dass keine Erschließungskosten mehr hinzukommen (oft in Neubaugebieten der Fall). Das Grundstück ist dann nicht erschlossen oder „erschließungsbeitragspflichtig“, d.h., dass hier noch Kosten für die Erschließung anfallen. Diese Kosten beziehen sich nicht auf die Kosten, die für die Erschließung auf dem eigenen Grundstück entstehen, sondern auf zusätzliche Kosten, die man an den Versorger zahlen muss, um die Anschlüsse an die Grundstücksgrenze zu legen.

Ein zweiter wichtiger Punkt vor dem Kauf, ist die Anfrage beim Bauamt oder Planungsamt der Kommune nach der Bebaubarkeit des Grundstücks. Dies kann man in Form einer Bauvoranfrage oder einer Planungsrechtlichen Anfrage machen. Hierfür wird meistens einen kleine Gebühr fällig. Vorteil ist aber, dass man eine rechtsverbindliche Aussage hat. Bei dieser Anfrage geht es in erster Linie darum, anzufragen, ob ein Grundstück mit dem gewünschten Gebäude zu bebauen ist.

Unser Grundstück liegt im Geltungsbereiche einer Klarstellungs- und Abrundungssatzung und ist somit nach § 34 BauGB zu bebauen.

Baulücken, die im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, sind meist nach § 34 BauGB zu bebauen. Hier gilt nur die Maßgabe, dass sich die Bebauung nach „Art und Maß der baulichen Nutzung“ einfügen muss. In der Planung ist man somit ziemlich frei.

Anders ist es wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Hier können u. U. sehr enge planungsrechtliche Vorgaben vorliegen. Hierzu sollte man sich im Vorfeld erkundigen sonst stellt man eventuell anschließend fest, dass das gewünschte Haus nicht den Vorgaben entspricht und so nicht zu realisieren ist.

Wir haben mit unserer Grundstückssuche Anfang August begonnen. Am 06.10.2022 haben wir den Kaufvertrag für das Grundstück unterschrieben. Es kann also auch schnell gehen…

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